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Pickup aus den USA: LKW-Zulassung, Führerschein und Steuer

Wer einen Ram 1500, F-150 oder Silverado importieren will, fragt schnell, ob der Pickup als Lkw oder als Pkw zugelassen wird. Die Antwort steht nicht im Modellnamen, sondern in technischen Kriterien, die am einzelnen Fahrzeug geprüft werden. Dieser Ratgeber erklärt, welche das sind und was die Einstufung für Steuer, Hauptuntersuchung, Tempolimits, Maut, Führerschein und Zoll bedeutet.

Kennzeichnung der Europäischen Union: KI-generiert

Dieser Text wurde mit künstlicher Intelligenz erstellt. Die Angaben sind sorgfältig zusammengestellt, ersetzen aber keine individuelle Beratung.

Lkw oder Pkw: Wer legt das fest?

Ein Pickup ist nicht schon wegen seiner Ladefläche ein Lkw. Die EU-Typgenehmigungsverordnung (VO (EU) 2018/858) kennt für leichte Fahrzeuge zwei Klassen: M1 (Pkw mit höchstens acht Sitzplätzen neben dem Fahrer) und N1 (Güterfahrzeuge bis 3,5 t zulässige Gesamtmasse). Nach Anhang I Teil A Nr. 3.8.1 wird ein Fahrzeug nur dann der Klasse N1 zugeordnet, wenn alle Kriterien erfüllt sind. Ist eines nicht erfüllt, gilt es als M1.

Gehört ein Fahrzeug nicht zu einem genehmigten Typ, braucht es eine Betriebserlaubnis als Einzelfahrzeug. Dafür ist das Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder Technischen Dienstes vorzulegen (§ 21 StVZO). Bei Direktimporten aus den USA ist das typischerweise der Fall. Welche Fahrzeugklasse und Aufbauart am Ende in der Zulassungsbescheinigung Teil I stehen, wird deshalb am konkreten Fahrzeug festgestellt. Für die Kfz-Steuer sind diese Feststellungen der Zulassungsbehörden verbindlich (§ 2 Abs. 2 KraftStG).

Die Kriterien für die Klasse N1

Für einen Pickup mit offener Ladefläche (Aufbau BE: Fahrzeug bis 3.500 kg, bei dem Sitzplätze und Ladebereich nicht in einem gemeinsamen Innenraum liegen) nennt die Verordnung unter anderem diese Punkte:

  • Zulässige Gesamtmasse höchstens 3,5 t (Art. 4).
  • Höchstens sechs Sitzplätze neben dem Fahrersitz (Anhang I Teil A Nr. 3.5).
  • Gütertransportkapazität mindestens so groß wie die Personentransportkapazität, berechnet nach den Formeln in Nr. 3.6.1.
  • Beladen über Heckklappe, Hecktür, Klappe oder auf andere Weise möglich; die Länge der Ladefläche beträgt mindestens 40 % des Radstands (Nr. 3.8.3.1 und 3.8.3.2).

Zwei Rechenbeispiele zum Verständnis

Beide Beispiele sind reine Rechnung, keine Fahrzeugdaten. Bei vier Sitzplätzen neben dem Fahrer (fünfsitzige Crew Cab) gilt: Die technisch zulässige Gesamtmasse P abzüglich der Summe aus Fahrbereitmasse M und 4 × 68 kg muss mindestens 4 × 68 kg ergeben. Umgestellt müssen zwischen P und M mindestens 544 kg liegen. Bei einem Radstand von 3,70 m wären für die Ladefläche mindestens 1,48 m nötig.

Ob ein bestimmter Pickup diese Werte erreicht, hängt von Ladeflächenlänge, Radstand, Sitzzahl und Gewichten ab. Am Modellnamen lässt sich das nicht ablesen.

Was die Einstufung für die Kfz-Steuer bedeutet

Pkw der Klasse M1 werden nach Hubraum und CO2-Emissionen besteuert. Andere Fahrzeuge, also auch Lkw, werden nach dem zulässigen Gesamtgewicht besteuert (§ 8 KraftStG). Bis 3.500 kg liegt der Jahressteuersatz nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 KraftStG bei 11,25 bis 12,78 Euro je angefangene 200 kg, gestaffelt nach Gewichtsstufen. Über 3.500 kg gelten andere Sätze (Nr. 4).

Ob die Gewichtssteuer günstiger ausfällt als die Besteuerung nach Hubraum und CO2, hängt vom Einzelfall ab und lässt sich erst mit der festgestellten Fahrzeugklasse und der eingetragenen Gesamtmasse beurteilen. Die steuerliche Einstufung folgt der verkehrsrechtlichen, nicht umgekehrt. Wer einen Pickup nur der Steuer wegen als Lkw zulassen möchte, hat dafür keine Handhabe, wenn die Kriterien nicht erfüllt sind.

Hauptuntersuchung, Tempolimits, Maut und Fahrverbote

Die Fahrzeugklasse wirkt sich auf mehrere Regeln im Alltag aus:

  • Hauptuntersuchung: Pkw müssen erstmals nach 36 Monaten, danach alle 24 Monate zur HU. Für Fahrzeuge zur Güterbeförderung bis 3,5 t gilt durchgehend 24 Monate, zwischen 3,5 t und 7,5 t sind es 12 Monate (Anlage VIII StVZO, Nr. 2.1).
  • Tempo außerorts: Lkw bis 3,5 t ohne Anhänger fahren wie Pkw 100 km/h, mit Anhänger 80 km/h. Lkw über 3,5 t bis 7,5 t fahren ebenfalls 80 km/h (§ 3 Abs. 3 StVO). Auf Autobahnen gilt für Lkw mit Anhänger und für Kraftfahrzeuge über 3,5 t (ohne Pkw) 80 km/h (§ 18 Abs. 5 StVO).
  • Maut: Die Lkw-Maut betrifft Kraftfahrzeuge, die für den Güterkraftverkehr bestimmt sind oder verwendet werden und deren technisch zulässige Gesamtmasse über 3,5 t liegt (§ 1 BFStrMG). Ob das bei privater Nutzung eines schweren Pickups zutrifft, ist eine Frage des Einzelfalls.
  • Sonntagsfahrverbot: Es gilt für die geschäftsmäßige oder entgeltliche Güterbeförderung mit Lkw über 7,5 t und für Anhänger hinter Lkw (§ 30 Abs. 3 StVO). Betroffen sein können also gewerblich genutzte Pickups mit Anhänger.
  • Umweltzonen: Die 35. BImSchV gilt für Fahrzeuge der Klassen M und N und ordnet sie nach ihren Schadstoffemissionen Schadstoffgruppen zu. Welche Plakette ein importierter Pickup erhält, hängt von den nachgewiesenen Emissionen ab.

Führerschein und Anhänger

Klasse B deckt Kraftfahrzeuge bis 3.500 kg zulässige Gesamtmasse mit höchstens acht Personen neben dem Fahrer. Ein Anhänger bis 750 kg ist erlaubt, ein schwererer nur, wenn die Kombination 3.500 kg nicht übersteigt (§ 6 FeV). Schöpft der Pickup die 3.500 kg selbst aus, ist jeder Anhänger über 750 kg ein Fall für Klasse BE (Zugfahrzeug der Klasse B, Anhänger bis 3.500 kg).

Liegt die zulässige Gesamtmasse über 3.500 kg bis 7.500 kg, ist Klasse C1 nötig, mit Anhänger bis 750 kg. Schwerere Anhänger erfordern C1E bis 12.000 kg Gesamtmasse der Kombination. Als Gewichtsbeispiel: In Rams Tabelle für die Heavy-Duty-Modelle 2500 und 3500 (Modelljahr 2026) stehen US-Gesamtgewichte (GVWR) von 8.565 lb, rund 3,9 t, bis 14.000 lb, rund 6,4 t. Welche Gesamtmasse in Deutschland eingetragen wird, klärt die Begutachtung am Fahrzeug.

Für alternativ angetriebene Güterfahrzeuge, etwa elektrische, kennt § 6 Abs. 3b FeV eine enge Ausnahme bis 4.250 kg. Sie gilt nur für die Güterbeförderung, ohne Anhänger, nach zwei Jahren Klasse B und nur, wenn das Mehrgewicht allein vom Antrieb stammt. Ob ein bestimmtes Fahrzeug darunter fällt, ist im Einzelfall zu klären.

Die zulässige Anhängelast steht in den Feldern O.1 (gebremst) und O.2 (ungebremst) der Zulassungsbescheinigung Teil I. Eine Begrenzung der Gesamtmasse des Gespanns kann unter den Bemerkungen eingetragen sein.

Zoll: Einreihung und Zollsatz

Beim Import ordnet der Zoll das Fahrzeug nach dem Zolltarif ein. Für Pkw nennt der Zoll einen regulären Satz von 10 %. Für Lkw einschließlich Pick-ups über 2,5 l Hubraum nennt der Zoll einen regulären Satz von 22 %. Die Einreihung folgt dem Zolltarif und seinen Erläuterungen und kann vom Ergebnis der späteren Zulassung abweichen. Verbindlich klärt sie nur der Zoll, zum Beispiel mit einer verbindlichen Zolltarifauskunft.

Seit 1. Juli 2026 gilt nach Verordnung (EU) 2026/1455 für Industriegüter mit US-Ursprung ein Zollsatz von 0 %, befristet bis 31.12.2029. Voraussetzung sind ein nachgewiesener US-Ursprung (nichtpräferenzieller Ursprung, also das Herstellungsland) und die direkte Beförderung. Ohne Nachweis gilt der reguläre Satz. In Kanada gebaute Pickups fallen nicht unter diese Regel. Das Herstellungswerk lässt sich über die VIN ermitteln; der Ursprungsnachweis ist trotzdem eine eigene Aufgabe.

Nachteile und Fallstricke

Bevor du kaufst, solltest du diese Punkte kennen:

  • Die Einstufung lässt sich vorab nicht zusagen. Sie ergibt sich aus der Begutachtung, nicht aus dem Modellnamen oder den US-Papieren.
  • Wird der Pickup als Pkw (M1) eingestuft, gelten Steuer nach Hubraum und CO2 und die Pkw-Fristen bei der HU. Das ist das reguläre Ergebnis, wenn ein Kriterium nicht erfüllt ist.
  • Ein Anhänger ändert die Führerscheinfrage und die Tempolimits, auch bei Fahrzeugen unter 3,5 t.
  • Über 3,5 t kommen Klasse C1, kürzere HU-Intervalle und eine mögliche Mautpflicht hinzu.
  • Zolleinreihung und Fahrzeugklasse bei der Zulassung sind getrennte Verfahren mit eigenen Maßstäben.
  • Versicherung und Umweltplakette solltest du vorab mit Fahrzeugklasse und Gesamtmasse klären, nicht erst bei der Zulassung.

Häufige Fragen

Bekomme ich für meinen Pickup eine Lkw-Zulassung?

Das lässt sich nicht pauschal sagen. Die Klasse N1 setzt voraus, dass alle Kriterien der Verordnung erfüllt sind, darunter höchstens 3,5 t zulässige Gesamtmasse, höchstens sechs Sitzplätze neben dem Fahrer, die Gütertransportkapazität und eine Ladefläche von mindestens 40 % des Radstands. Ist eines nicht erfüllt, gilt das Fahrzeug als Pkw (M1). Festgestellt wird das bei der Begutachtung am konkreten Fahrzeug.

Reicht der Führerschein Klasse B für einen Pickup?

Für Fahrzeuge bis 3.500 kg zulässige Gesamtmasse ja. Ein Anhänger bis 750 kg ist dabei erlaubt, ein schwererer nur, wenn die Kombination 3.500 kg nicht übersteigt; sonst ist Klasse BE nötig. Liegt die Gesamtmasse des Pickups über 3.500 kg, braucht es Klasse C1 (bis 7.500 kg).

Ist die Kfz-Steuer als Lkw immer niedriger?

Nein. Lkw werden nach dem zulässigen Gesamtgewicht besteuert, Pkw nach Hubraum und CO2. Welche Variante günstiger ausfällt, hängt vom Einzelfall ab. Außerdem folgt die steuerliche Einstufung der Feststellung der Zulassungsbehörde; sie lässt sich nicht frei wählen.

Wie oft muss ein Pickup zur Hauptuntersuchung?

Das hängt von der Fahrzeugart ab. Pkw müssen erstmals nach 36 Monaten, danach alle 24 Monate zur HU. Fahrzeuge zur Güterbeförderung bis 3,5 t zulässiger Gesamtmasse alle 24 Monate, solche zwischen 3,5 t und 7,5 t alle 12 Monate.

Gilt für Pickups der Zollsatz von 0 %?

Die Regelung für Industriegüter mit US-Ursprung (VO (EU) 2026/1455) setzt einen nachgewiesenen US-Ursprung und die direkte Beförderung voraus und gilt bis 31.12.2029. Ohne Nachweis gilt der reguläre Satz, für Pkw 10 %; für Lkw nennt der Zoll bei Pick-ups über 2,5 l Hubraum 22 %. In Kanada gebaute Pickups sind ausgenommen. Die Einreihung klärt der Zoll.

Muss ich für einen schweren Pickup Lkw-Maut zahlen?

Mautpflichtig sind Kraftfahrzeuge, die für den Güterkraftverkehr bestimmt sind oder verwendet werden und deren technisch zulässige Gesamtmasse über 3,5 t liegt. Bis 3,5 t entfällt die Mautpflicht. Bei Fahrzeugen darüber hängt es von der Nutzung ab; das sollte vor dem Kauf geklärt werden.

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